Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (VZ BW) hat den französischen Kosmetikhersteller L’Oréal wegen einer viel zu großen Umverpackung für einen Augenbalsam abgemahnt. Das Unternehmen habe eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich damit verpflichtet, diese Verbrauchertäuschung künftig zu unterlassen, teilte die VZ BW am Dienstag mit. Laut Eichgesetz müssen Fertigpackungen so gestaltet und befüllt sein, dass sie keine größere Füllmenge vortäuschen als in ihnen enthalten ist.
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